Ihr Vorhaben einordnen
Gebäude, Eigentumssituation und bestehende Heizung helfen, das passende Programm zu finden. Die KfW bietet eine Heizungsförderung für private Wohngebäude.
Sie möchten Ihre Heizung ersetzen und Fördermöglichkeiten berücksichtigen? Wir prüfen gemeinsam, was für Ihr Vorhaben grundsätzlich infrage kommt, und klären die technische Planung Ihrer Wärmepumpe im Allgäu.

Die Förderstelle entscheidet über den Zuschuss. Wir schaffen mit Ihnen die technische Grundlage und orientieren uns am aktuellen Förderprogramm – ohne pauschale Zusage.
Gebäude, Eigentumssituation und bestehende Heizung helfen, das passende Programm zu finden. Die KfW bietet eine Heizungsförderung für private Wohngebäude.
Für den KfW-Antrag ist eine Bestätigung zum Antrag erforderlich. Sie enthält unter anderem technische Angaben und förderfähige Kosten.
Beim KfW-Programm 458 muss der Antrag vor den Arbeiten vor Ort gestellt werden. Der erforderliche Vertrag muss eine Förderbedingung enthalten.
Offizielle Informationen: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), geprüft am 22.09.2026
Beschreiben Sie Ihre Ausgangslage. Wir klären mit Ihnen die technische Planung und den weiteren Ablauf; über eine Förderung entscheidet die zuständige Stelle.
In drei kurzen Schritten zu Ihrer Anfrage.
Sie nennen den Gebäudetyp und die Heizung, die ersetzt werden soll.
Wir klären Technik, Leistungsumfang und benötigte Unterlagen.
Aktuelle Programmbedingungen, Vertragsgestaltung und Antragstellung vor dem Start abstimmen.
Nach geklärtem Förderstatus den Einbau und die Dokumentation abstimmen.
ALAB verbindet Ingenieurplanung mit einem eigenen Elektrofachbetrieb. Wir planen die Technik und übernehmen die abgestimmte Umsetzung.
Heizung, Heizflächen, Verbrauch und geplante Sanierungsschritte zusammen betrachten.
Wärmepumpe und Warmwasserlösung passend zum Gebäude auslegen.
Heizungstausch, Montage, hydraulische Arbeiten und Elektroinstallation nachvollziehbar beschreiben.
Besprechen, welche technischen Angaben benötigt werden und wer die erforderlichen Nachweise erstellt.
Eine Photovoltaikanlage technisch einbeziehen und ihre Finanzierung getrennt von der Heizungsförderung betrachten.
Einblicke in ALABs PV- und Elektroarbeiten. Die Aufnahmen zeigen die Umsetzung im Betrieb.


Für den Heizungstausch in privaten Wohngebäuden kann das KfW-Programm 458 relevant sein. Ob Ihr Vorhaben die Bedingungen erfüllt, richtet sich nach dem aktuellen Programm und Ihrer Situation. Die offizielle KfW-Seite ist unten verlinkt.
Bei KfW 458 muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten vor Ort erfolgen. Vorher ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderzusage erforderlich. Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben vor dem Vertragsabschluss.
Nein. Die Förderstelle entscheidet anhand Ihres Antrags und der geltenden Bedingungen. Wir können die technische Planung mit Ihnen vorbereiten. Eine pauschale Förderhöhe oder verbindliche Förderzusage lässt sich daraus nicht ableiten.
Nicht jede Projektposition ist automatisch förderfähig. Welche begleitenden Arbeiten berücksichtigt werden können, muss anhand des aktuellen Programms und Ihres Vorhabens geprüft werden. Ein klar gegliedertes Angebot erleichtert die Zuordnung.
Gehen Sie nicht davon aus, dass die Heizungsförderung auch Ihre PV-Anlage abdeckt. Wir betrachten beide Anlagen technisch gemeinsam; Förderfähigkeit und Finanzierung müssen für die jeweiligen Maßnahmen gesondert geprüft werden.
Hilfreich sind Angaben zur bestehenden Heizung, zum Gebäude und zu bereits geplanten Arbeiten. Teilen Sie uns außerdem mit, ob schon ein Angebot, ein Vertrag oder ein Förderantrag vorliegt. So lässt sich der nächste Schritt gezielt klären.
Persönliche Einschätzung vom Ingenieurbüro & Elektrofachbetrieb aus Mindelheim.
Fördermöglichkeiten prüfen lassen08261 7597176